Der Netzzuschlag von 2.3 Rappen pro Kilowattstunde wird in der Schweiz erhoben, um erneuerbare Energien zu fördern. Er ist Teil der Stromkosten und dient dazu, die Produktion von Strom aus nachhaltigen Quellen zu unterstützen. Dieser Zuschlag wird auf den Strompreis aufgeschlagen und fliesst in die Förderung von erneuerbaren Energien ein. Es handelt sich um eine Abgabe, die von den Netzbetreibern eingezogen wird.
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Die neue Netzbetreiberinfo 02/2026 ist da und beleuchtet zentrale Entwicklungen, die für Verteilnetzbetreiber in der Schweiz aktuell besonders relevant sind. Die Ausgabe zeigt, welche regulatorischen, technischen und wirtschaftlichen Themen jetzt auf der Agenda stehen und wo sich für Netzbetreiber konkreter Handlungsbedarf ergibt.
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