Der Netzzuschlag von 2.3 Rappen pro Kilowattstunde wird in der Schweiz erhoben, um erneuerbare Energien zu fördern. Er ist Teil der Stromkosten und dient dazu, die Produktion von Strom aus nachhaltigen Quellen zu unterstützen. Dieser Zuschlag wird auf den Strompreis aufgeschlagen und fliesst in die Förderung von erneuerbaren Energien ein. Es handelt sich um eine Abgabe, die von den Netzbetreibern eingezogen wird.
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Ab dem 1. Januar 2026 beträgt die CO₂-Abgabe auf Erdgas 2.158 Rp./kWh. Die Berechnung des Abgabesatzes erfolgt – wie in den Vorjahren – jährlich neu auf Basis der Eigenschaften des im Gasjahr 2024/25 in die Schweiz importierten Erdgases und wurde vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) bestätigt.
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