Das Stromversorgungsgesetz schafft die Voraussetzungen für eine sichere Elektrizitätsversorgung und einen wettbewerbsorientierten Elektrizitätsmarkt. Das Gesetz legt ausserdem die Rahmenbedingungen fest für eine zuverlässige und nachhaltige Versorgung mit Elektrizität in allen Landesteilen und die Erhaltung und Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Elektrizitätswirtschaft.
Ab dem 1. Januar 2026 beträgt die CO₂-Abgabe auf Erdgas 2.158 Rp./kWh. Die Berechnung des Abgabesatzes erfolgt – wie in den Vorjahren – jährlich neu auf Basis der Eigenschaften des im Gasjahr 2024/25 in die Schweiz importierten Erdgases und wurde vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) bestätigt.
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