Die Verbändevereinbarung im Bereich Gas in der Schweiz wurde 2012 zwischen der Gasindustrie und den industriellen Großkunden abgeschlossen. Sie stellt einen ersten Schritt zur Liberalisierung des schweizerischen Erdgasmarktes dar.
Die Vereinbarung regelt den Netzzugang für Gaslieferungen an große Industriekunden. Sie ermöglicht es diesen Kunden, einen Netzzugang zu beantragen und somit ihren Lieferanten frei zu wählen.
Die Verbändevereinbarung wurde aufgrund von Rechtsunsicherheiten zu den zahlreichen Einzelheiten, die für die Abwicklung der Transportpflicht relevant sind, abgeschlossen. Die Transportpflicht verpflichtet Netzbetreiber, vertraglich Transporte für Dritte zu übernehmen, wenn dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist und wenn der Dritte eine angemessene Gegenleistung anbietet.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Verbändevereinbarung den übrigen Endverbrauchern keinen Anspruch auf freie Wahl des Lieferanten einräumt. Allerdings hat die Wettbewerbskommission (WEKO) im Jahr 2020 entschieden, dass auch die kleineren Endverbraucher ihren Lieferanten grundsätzlich frei wählen dürfen.
Die Verbändevereinbarung ist kein statisches Produkt, sondern ein aktueller Stand, der je nach Entwicklung und gemachten Erfahrungen von den Parteien gemeinsam überprüft und weiterentwickelt werden soll.
Ab dem 1. Januar 2026 beträgt die CO₂-Abgabe auf Erdgas 2.158 Rp./kWh. Die Berechnung des Abgabesatzes erfolgt – wie in den Vorjahren – jährlich neu auf Basis der Eigenschaften des im Gasjahr 2024/25 in die Schweiz importierten Erdgases und wurde vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) bestätigt.
©2025 SEC Swiss Energy Consulting GmbH • Impressum