Swissgrid hat am 17. April verkündet, dass das Bundesgericht zugunsten der Kraftwerke geurteilt hat.
Laut dem Entscheid vom 27. März 2013 dürfen die Kosten für Systemdienstleistungen (SDL) in Höhe von 244 Mio. CHF (für 2009) nicht den Kraftwerken in Rechnung gestellt werden. Die Kosten sind von den Endverbrauchern zu tragen.