Die ElCom hat im Rahmen des neuen Monitorings die Messtarife für das Tarifjahr 2026 analysiert. Verteilnetzbetreiber mit überdurchschnittlichen Tarifen werden aufgefordert, ihre Messtarife zu prüfen, zu begründen und allfälligen regulatorischen Handlungsbedarf zu klären.
Neue Vorgaben ab Tarifjahr 2026
Mit Inkrafttreten der revidierten Bestimmungen per 1. Januar 2026 gelten erstmals verbindliche Vorgaben zu verursachergerechten Messtarifen. Grundlage sind Art. 17a StromVG sowie Art. 8 StromVV.
Kernpunkte:
-
Das Messentgelt wird je Messpunkt erhoben
-
Es darf die anrechenbaren Messkosten nicht übersteigen
-
Die Messtarife sind pro Tarifjahr und je Anschlussleistung festzulegen
-
Die Tarife wurden mit der Kostenrechnung 2026 eingereicht und publiziert
Damit wird das Messwesen regulatorisch klar vom übrigen Netzgeschäft abgegrenzt.
Erster schweizweiter Medianwert
Für einen typischen Haushalt mit 4’500 kWh Jahresverbrauch im Profil H4 liegt der schweizweite Median der Messtarife bei 74.4 Franken pro Jahr.
Dieser Wert dient der ElCom als Referenzgrösse im Monitoring. Liegt ein Messtarif für eine vergleichbare Kundengruppe signifikant über dem Median, fordert die Aufsicht eine vertiefte Begründung.
Prüf- und Begründungspflicht für Netzbetreiber
Verteilnetzbetreiber mit auffälligen Abweichungen werden aufgefordert:
- die ausgewiesenen Messkosten zu überprüfen
- die verursachergerechte Kostenverteilung darzulegen
- die Tarifkalkulation nachvollziehbar zu begründen
- allfälligen Anpassungsbedarf zu prüfen
Die ElCom weist darauf hin, dass die vorliegenden Angaben darauf hindeuten können, dass einzelne Messtarife den gesetzlichen Anforderungen nicht vollständig entsprechen.
Auswirkungen auf künftige Kostenrechnungen
Sollten im Tarifjahr 2026 Anpassungen erforderlich werden, sind daraus resultierende Überdeckungen in der Kostenrechnung 2028 bei den Deckungsdifferenzen der Messkosten klar auszuweisen.
Das Monitoring erhöht damit nicht nur die Transparenz, sondern verstärkt auch den Druck auf eine saubere regulatorische Abgrenzung im Messwesen.
Einordnung für die Praxis
Für Verteilnetzbetreiber bedeutet das Monitoring:
-
Vergleich mit dem schweizweiten Median
-
Dokumentation der Kalkulationsgrundlagen
-
Prüfung der Kostenabgrenzung Messwesen
-
Vorbereitung auf mögliche Rückfragen der Aufsicht
Gerade im Umfeld von Smart Meter Rollout, Digitalisierung und steigender Kostentransparenz gewinnt die systematische Überprüfung der Messtarife strategische Bedeutung.