Gemäss Artikel 7b Absatz 1 StromVV müssen Verteilnetzbetreiber ihre Tarife in maschinenlesbarer Form über eine frei zugängliche Webadresse publizieren. Dies gilt bereits für die Tarife des laufenden Jahres 2026.

Was bedeutet «maschinenlesbar»?

Maschinenlesbar bedeutet, dass Tarifinformationen so strukturiert bereitgestellt werden, dass sie von Software automatisiert gelesen und verarbeitet werden können, z.B. durch Energiemanagement-Systeme (EMS) oder Analyse-Tools. Die Publikation erfolgt in einem standardisierten Datenformat, in der Praxis als JSON-Datei.

Standard und API des VSE

Der VSE hat einen Standard und ein Tool entwickelt, um Tarife in das geforderte Format zu überführen. Die Tarifdatei ist gemäss der VSE-API-Definition als *.json-Datei zu erstellen (API-Definition beim VSE beziehbar).

ElCom-Auswertung Tarife 2026: Qualität verbessern

Die ElCom hat im Rahmen der Tariferhebung für die Tarife 2026 die publizierten maschinenlesbaren Tarifdaten ausgewertet und festgestellt, dass die Qualität der Publikation verbessert werden muss. Daraus ergeben sich folgende zentrale Anforderungen:

  • Pflicht für alle Verteilnetzbetreiber: Tarife müssen maschinenlesbar veröffentlicht werden (bereits ab 2026).
  • Eine Datei: Es ist eine Datei für sämtliche Tarife zu erstellen (nicht mehrere Dateien).
  • Direkter Download-Link: Der gemeldete Link muss direkt auf die Datei zeigen (nicht nur auf eine Webseite), z.B.:
    name-netzbetreiber.ch/pfad/content/file_tariffs.json
  • Meldung bis 31. August: Der Download-Link ist im Rahmen der Tariferhebung bis 31. August an die ElCom zu melden.

Weiterveröffentlichung via LINDAS (OGD-Plattform des Bundes)

Die ElCom erwartet im Rahmen der Tarifdeklaration einen korrekten Download-Link. Dieser Link wird von der ElCom zusätzlich in maschinenlesbarer Form über die öffentlich zugängliche LINDAS-Plattform bereitgestellt (Bereich: Tarifdaten und Visualisierungen > Maschinenlesbare Tarife).