Die anrechenbaren Ist-Kosten müssen dem erzielten Ist-Erlösen entsprechen. Da zwischen der Planung und den Erlösen rund zwei Jahre liegen, kommt es zwangsläufig zu Abweichungen. Mit der Berücksichtigung der Deckungsdifferenzen aus den Vorjahren erfolgt der Ausgleich zwischen den anrechenbaren Kosten und den Ist-Erlösen aus Netznutzungsentgelten bzw. Elektrizitätstarife einer Kalkulationsperiode.
Weitere Informationen finden Sie unter deckungsdifferenzen.ch
Ab dem 1. Januar 2026 beträgt die CO₂-Abgabe auf Erdgas 2.158 Rp./kWh. Die Berechnung des Abgabesatzes erfolgt – wie in den Vorjahren – jährlich neu auf Basis der Eigenschaften des im Gasjahr 2024/25 in die Schweiz importierten Erdgases und wurde vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) bestätigt.
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