Die Vorliegerkosten im Schweizer Stromnetz beziehen sich auf die Kosten, die für die Nutzung der verschiedenen Netzebenen anfallen.
Die Vorliegerkosten werden mittels einer spezifischen Wälzmethode anteilmässig auf die unteren Netzebenen verteilt. Dies erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben von 30% der Energie und 70% der Leistung. Die Leistung wird in der Regel höher gewichtet, da sie höhere Kosten verursacht.
Die Kosten für die Nutzung der verschiedenen Netzebenen können stark variieren, abhängig von Faktoren wie der spezifischen Netzinfrastruktur, den regionalen Kostenstrukturen und den Tarifen der übergeordneten Netzbetreiber. Damit wirken sich diese Kosten unterschiedlich auf die Gesamtkosten bzw. spezifischen Tarife des Verteilnetzbetreibers aus.
Ab dem 1. Januar 2026 beträgt die CO₂-Abgabe auf Erdgas 2.158 Rp./kWh. Die Berechnung des Abgabesatzes erfolgt – wie in den Vorjahren – jährlich neu auf Basis der Eigenschaften des im Gasjahr 2024/25 in die Schweiz importierten Erdgases und wurde vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) bestätigt.
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