Gasversorger müssen sich auf freie Lieferantenwahl mit fernauslesbaren Zählern, das Entry-Exit-Modell, EnCom-Aufsicht, Pflicht zur Wintereinspeicherung sowie verbindliche Netzentwicklungspläne mit H₂-Fähigkeit und Stilllegungsszenarien einstellen. Zusätzlich kommen verursachergerechte Tarife, buchhalterische Entflechtung, jährliche Einreichung von Jahres- und Kostenrechnung, Datahub-Prozesse und die Teilnahme an Bilanzgruppen.

Hier die erste Analyse für Gasnetzbetreiber / -versorger:

Grundlegende Änderungen - Was ist geplant?

  • Freie Lieferantenwahl: Jede Verbrauchsstelle erhält Marktzugang. Voraussetzung für Drittlieferungen ist ein fernauslesbarer Zähler.
  • Entry-Exit-Modell: Kapazitäten beim Marktgebietsverantwortlichen buchen; Kund:innen schliessen separat mit dem Gaslieferanten ab.
  • Neue Institutionen: EnCom wird Regulatorin; ein unabhängiger Marktgebietsverantwortlicher steuert Bilanzierung und Kapazitätsvergabe.
  • Versorgungssicherheit: Wintereinspeicherungspflicht; Kosten transparent im Energiepreis ausweisen.
  • Netzentwicklungspläne: Pflicht für Dekarbonisierung, H₂-Fähigkeit und Stilllegung – koordiniert mit Gemeinden.
  • Tarifregime: Verursachergerecht und kostendeckend; Stilllegungs- und gewisse H₂-Umrüstkosten anrechenbar, keine Querfinanzierung reiner H₂-Netze.
  • Entflechtung & Transparenz: Netz/Messwesen buchhalterisch trennen; Jahres- und Kostenrechnung jährlich an die EnCom.
  • Messwesen & Daten: Netzbetreiber sichern die Messung; bei Drittlieferungen wählt der Kunde den Messdienstleister; zentraler Datahub kann obligatorisch werden.
  • Bilanzierung: Teilnahme an Bilanzgruppen und Abrechnung von Ausgleichsenergie.

Was ist zukünftig zu tun?

  • Netzentwicklungsplan aufsetzen (Szenarien Stilllegung/H₂, Gemeindekoordination, Kostenmodell).
  • Entflechtung & Reporting vorbereiten (Kontenplan, Prozesse für jährliche Einreichung).
  • Tarifdesign aktualisieren (z. B. Briefmarkenlogik im Verteilnetz).
  • Messwesen-Roadmap & Datahub-Anbindung prüfen.
  • Verträge/AGB auf Entry-Exit umstellen; Cyber-Gap-Analyse durchführen.
  • IT-Schnittstellen für Kapazitätsbuchung und Datenprozesse planen.

In der nächsten Netzbetreiberinfo gehen wir tiefer in die Thematik ein. In unseren jährlichen Kostenrechnungen für unsere Gasversorger haben wir die neuen Anforderungen bereits abgebildet – wir gehen entspannt in die GasVG-Zeit. Bei Fragen zur Kostenrechnung: gerne melden.