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Die Vorliegertarife (Netzebene 5a) weisen schweizweit weiterhin eine grosse Varianz auf. Durch unterschiedliche Kosten- und Absatzstrukturen weisen die Tarife eine ungleiche Struktur und Höhe auf. Durch die Wälzung dieser nicht beeinflussbaren Aufwendungen in die Netztarife wirken sich die Kosten unterschiedlich auf die Gesamtnetzkosten der Verteilnetzbetreiber aus und somit ist ein objektiver Tarifvergleich der nachliegenden Netzbetreiber nicht gegeben.
Gemäss Vernehmlassungsvorlage der Energieverordnung (EnV) legt der Bundesrat die Abgaben zur Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien (KEV) auf 2.2 Rp./kWh (aktuell 1.4 Rp./kWh) für die Tarife 2018 fest. Anstatt der „Abgabe zum Schutz der Gewässer und Fische“ (aktuell 0.1 Rp./kWh) werden ab 2018 0.1 Rp./kWh als Beitrag für die „Ökologische Sanierung der Wasserkraft“ erhoben. Dies entspricht insgesamt einer Steigerung von 53 % bzw. 36 Franken pro Haushalt.
Die Swissgrid hat am 29. März 2017 ihre Tarife 2018 für das Übertragungsnetz und die Systemdienstleistungen (SDL) publiziert. Beide Komponenten sinken im Vergleich zum Vorjahr. Die Kosten für Systemdienstleistungen liegen mit 0.32 Rp/kWh 20% tiefer als im Vorjahr (2017: 0.40 Rp/kWh). Der Tarif für das Übertragungsnetz sinkt um 6 bis 8% im Vergleich zum Vorjahr. Ein typischer Vierpersonenhaushalt zahlt dann im Durchschnitt 52 CHF (2017: 59 CHF) pro Jahr für Swissgrid Leistungen.
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat heute den Kapitalzinssatz (WACC) in der Sparte Strom für das Tarifjahr 2018 unverändert auf 3.83 % festgelegt.
Durch die Einführung von Einspeiseprofilen (ESP) ab 01.01.2018 soll die Genauigkeit der Berechnung der Bruttolastgangsumme künftig erhöht werden. Weiterhin führt die Umstellung der SDL- und KEV-Abrechnung auf den abgerechneten Verbrauch zur Beseitigung bestehender Differenzen.
Auch im Jahr 2017 stehen wieder Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten an, über die wir Sie gerne informieren möchten.
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