Seit 2008 informiert unsere Netzbetreiberinfo regelmässig Schweizer Energieversorger. Die Schwerpunkte liegen in der Bekanntgabe neuer Anforderungen, Richtlinien, Verfügungen, Urteile und Termine. Als Fazit bekommen Sie Empfehlungen zur Interpretation und möglichen Umsetzung der geforderten Erlasse. Die Netzbetreiberinfo richtet sich vorwiegend an Energieversorger (Strom, Erdgas und Wasser).
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Falls Netzbetreiber in Ausnahmefällen die historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nicht ermitteln können, erlaubt Artikel 13 Absatz 4 StromVV eine synthetische Ermittlung dieser Werte. Hierfür wurde bisher der Produzenten- und Importpreisindex (PIP) verwendet.
Alle Stromversorger sind aufgefordert, die Tarife 2010 fristgerecht zum 31. August 2009 über das Internetportal der ElCom, in einem dafür bereit gestellten Erhebungsbogen, zu übermitteln.
Betreiber von Verteil- und Übertragungsnetzen sind verpflichtet eine Jahres- und Kostenrechnung zu erstellen. Gemäss Art. 7 StromVV ist die Kostenrechnung jährlich zum 31. August der ElCom zu übermitteln.
Die am 26. März 2009 von der ElCom erlassene Weisung zum Thema Netzverstärkungen beinhaltet eine Anleitung zur Beantragung der Kostenerstattung, notwendige Antragsunterlagen sowie Anwendungsbeispiele.
Gemäss Artikel 19 StromVV ist die ElCom verpflichtet, Effizienzvergleiche zwischen den Netzbetreibern durchzuführen. Mittels international üblicher Effizienzbewertungsmethoden wie z. B. der Dateneinhüllungsanalyse (DEA) oder der Stochastischen Frontieranalyse (SFA) kann die Effizienz eines Unternehmens ermittelt werden.
Am 12. Dezember wurde die StromVV vom Bundesrat geändert. Wesentliche Änderungen betreffen die kalkulatorischen Kosten und die Kosten für Systemdienstleistungen bei den Netznutzungstarifen.
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